Privathaftpflicht

Gedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht von Privatpersonen. Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin Dritte unabsichtlich verletzt, deren Besitz beschädigt, zerstört oder verliert, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten.

Wir sind spezialisiert auf folgende Themen:

  • Fremdlenker - Fahren von fremden Fahrzeugen
  • Einzel oder Familienangebote
  • Eigenheim Gebäudeversicherung / Stockwerkeigentum